Unsere Geschichte
Das Jugendhaus Franz von Sales ist ein Ableger des Jugendhauses Altes Kloster Marienberg in Übach-Palenberg. 1975 wurde dringend eine Unterbringungsmöglichkeit für die dortigen Heimbewohner gesucht, die durch die Herabsetzung der gesetzlichen Volljährigkeitsgrenze von 21 auf 18 plötzlich über Nacht volljährig waren und dadurch keinen weiteren Anspruch auf Jugendhilfe hatten, denn im damals noch gültigen Jugendwohlfahrtsgesetz war Jugendhilfe für volljährige junge Menschen nur vorgesehen, wenn diese sich in Ausbildung befanden. Die eher schwachen jungen Menschen, die mit einer Ausbildung überfordert waren, gingen leer aus und mussten ohne Jugendhilfe zurecht kommen.
Im Geilenkirchener Stadtteil Würm konnte ein Einfamilienhaus angemietet werden und durch den dortigen Einzug des ersten von sechs Jungen Volljährigen war am 01. Februar 1976 die Wohngemeinschaft Würm gegründet und somit das heutige Jugendhaus Franz von Sales geboren.
Betreut wurden die WG-Bewohner zunächst ehrenamtlich durch Marienberger Personal. Am 01. Januar 1982 konnte dann aber der erste nur für die WG zuständige Sozialarbeiter eingestellt werden, vorher fehlte die Finanzierungsmöglichkeit. Rechtsgrundlage dieser Betreuungsform war der § 72 des damaligen Bundessozialhilfe-gesetzes (BSHG).
Wegen der hohen Nachfrage nach derartigen Betreuungsplätzen erfolgte zum 01. Oktober 1989 die Anmietung eines weiteren Einfamilienhauses im Heinsberger Stadtteil Karken und somit die Gründung einer zweiten Wohngemeinschaft mit der Einstellung eines zweiten Sozialarbeiters.
Durch die Ablösung des alten Jugendwohlfahrtsgesetzes durch das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) am 01. Januar 1991 war innerhalb der Jugendhilfe erstmals eine Rechtsgrundlage für die Förderung von Jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz in der Jugendhilfe gegeben. Mit Unterstützung des Kreisjugendamtes Heinsberg wechselte die Wohngemeinschaft Würm/Karken zum 01. Juli 1991 von der Rechtsgrundlage des BSHGs in den Rechtsbereich des KJHGs, wodurch endlich die schon längst notwendige bessere personelle Ausstattung der Einrichtung möglich wurde, sowie die Aufnahme von Jugendlichen schon ab 16 Jahren.
Der Abbau von einigen mittlerweile nicht mehr benötigten Wohngruppenplätzen zugunsten von individuellen Einzelwohnplätzen und insbesondere der Umzug in ein größeres Haus nach Geilenkirchen-Tripsrath zum 01. November 1995 war der vorläufig letzte Ortswechsel der Stammeinrichtung. Mit dem Wegzug der Wohngruppen aus Geilenkirchen-Würm und Heinsberg-Karken nahm die Einrichtung den heutigen Namen Jugendhaus Franz von Sales an, da die alten Ortsbezeichnungen nicht mehr stimmten und der Begriff Wohngemeinschaft aufgrund der neuen, individualisierten Angebots-struktur irreführend war. Durch die Anmietung des Nachbarhauses im Frühjahr 2003 konnte am Stammsitz des Jugendhauses in Geilenkirchen-Tripsrath die notwendige räumliche Erweiterung umgesetzt werden, auch um die ambulante Familienbetreuung (SPFH) auszubauen.
Zum 01. Dezember 1999 übernahm das Jugendhaus Franz von Sales für etwa das halbe Gebiet des Kreises Heinsberg die Beratungszu-ständigkeit im Landesprojekt Jugend in Arbeit plus und arbeitet seitdem erstmals in einem Beschäftigungsfeld außerhalb von Jugendhilfe und Sozialhilfe. Mittlerweile betreut das Jugendhaus in diesem Projekt das gesamte Kreisgebiet.
Mit der Eröffnung der Tagesgruppe FreeStyle am 01. September 2000 kehrte das Jugendhaus mit einem teilstationären Angebot ins Heinsberger Stadtgebiet zurück. Zum 01. Januar 2004 wurde dann mit der vorübergehenden Übernahme der Erziehungsbeistandschaft für das Jugendamt der Stadt Heinsberg, örtlich der Tagesgruppe FreeStyle angegliedert, die Zusammenarbeit mit diesem Jugendhilfeträger weiter intensiviert. Zum 01.10.2009 zog die Tagesgruppe innerhalb von Heinsberg in ein neues Haus um.
Da die neue Landesregierung NRW Anfang 2018 beschlossen hatte, das Landesprojekt Jugend in Arbeit plus zum Ende des Jahres 2018 einzustellen, hat sich das Jugendhaus nach fast 19 Jahren zum 01.06.2018 aus diesem Beratungsprojekt zurückgezogen.
Weitere Angebote wurden und werden ständig entsprechend den sich ändernden Bedarfen entwickelt und ggf. kurzfristig umgesetzt. Beispiele hierfür sind die themen- und problembezogenen Sondermodule. Die Anstöße hierzu kommen oft von den Jugend- und Sozialämtern.
Und seit Ende 2014 ist das Jugendhaus auch in der Flüchtlingsarbeit tätig. In der Wohngruppe wohnen seitdem bis zu 3 Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA). Als Mitglied des Runden Tischs für Flüchtlingsarbeit Geilenkirchen sammelt und veröffentlicht das Jugendhaus alle für die Flüchtlingsarbeit in Geilenkirchen relevanten Informationen und veröffentlicht sie hier auf der extra zu diesem Zweck erstellten Flüchtlingshilfeseite.
02.04.2019